Pflegeversicherung

Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße Hilfe (Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme oder Beaufsichtigung bzw. Anleitung) bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bedürfen. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße besteht und eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist.

Krankheiten oder Behinderungen sind:

Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens sind:

Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung Mobilität: selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung