Im Notfall ohne Hilfe zu sein, ist für die Betroffenen schlichtweg ein Albtraum. Da beruhigt es schon, wenn ein Hausnotruf vorhanden ist, um mit Personen in Kontakt zu treten, die entsprechende Hilfestellung leisten und ggf. weitere Schritte einleiten können.
Die Gründe für Hilferufe sind vielseitig. So kann beispielsweise Hilfe durch einen Sturz notwendig werden, aber auch Herz- und Kreislaufbeschwerden sind mögliche Ursachen für einen Einsatz. Durch die Installation eines Hausnotrufsystems kann in aller Regel die Möglichkeit geschaffen werden, auf sich aufmerksam zu machen. Dieser erste Schritt kann unter Umständen lebensrettend sein. So entsteht insbesondere für allein lebende Pflegebedürftige ein grundlegendes Sicherheitsgefühl, das den weiteren Aufenthalt in der gewohnten häuslichen Umgebung erst ermöglicht.
Pflegebedürftige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Hausnotrufgeräten oder sonstigen Notrufsystemen. Mit deren Hilfe wird eine selbständigere Lebensführung und die Gestaltung des Alltags ohne ständige Überwachung ermöglicht.
Hausnotrufsysteme sind elektronische Meldesysteme, die über das öffentliche Fernsprechnetz ggf. mit einer Zentrale verbunden sind. Die/der Pflegebedürftige erhält eine Teilnehmerstation und einen Handsender (sog. Funkfinger). Bei Alarmauslösung wird eine direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale hergestellt. Ein Mikrofon und ein Lautsprecher in der Teilnehmerstation ermöglichen den Freisprechbetrieb. Bei einer Alarmmeldung erscheinen auf dem Monitor des Computers in der Notrufzentrale gespeicherte Daten über den Anrufenden (z.B. Krankheiten, Medikamente, behandelnde/r Ärztin/Arzt, zu benachrichtigende Personen). Die notwendigen, vorher vereinbarten Maßnahmen können dann umgehend eingeleitet werden.
Um auch Gehörlosen die Teilnahme am Hausnotrufsystem zu ermöglichen, stehen als Zubehör optische Signalfelder zur Verfügung.
Die Verwendung eines Hausnotrufsystems setzt das Vorhandensein eines Anschlusses an das Amtsnetz der Telekom voraus. Die Kosten für die Erstellung und Schaltung dieses Anschlusses, die von der Telekom berechneten monatlichen Grundgebühren sowie die Kosten für die Gesprächseinheiten fallen in den eigenverantwortlichen Bereich der/des Pflegebedürftigen und werden von der Pflegekasse nicht übernommen.
Sonstige Notrufsysteme sind elektronische Meldesysteme, die über das öffentliche Fernsprechnetz mit bestimmten Teilnehmern Verbindung aufnehmen können. Dabei handelt es sich um Telefonapparate mit Notrufeinrichtungen oder um spezielle Geräte, die für eine Notrufsendung bestimmt sind.
Alle Gerätearten verfügen über Freisprecheinrichtungen, mit deren Hilfe der Notruf auch bei aufgelegtem Hörer und größerer Entfernung zum Telefon übertragen wird. Gleichzeitig ist die/der Angerufene in der Lage, über das Telefon in den Raum „hinein zu rufen“. Mit Hilfe der Notrufsysteme ist es möglich, vier unabhängige, frei wählbare Nummern einzuspeichern, die nach Auslösung der Notruftaste in einem bestimmten Rhythmus nacheinander angerufen werden. Alle Geräte verfügen über einen Selbsttest, der täglich oder wöchentlich alle Funktionen überprüft. Bei diesen Notrufsystemen werden üblicherweise Nummern von Betreuungspersonen aus dem
Verwandten-/Bekanntenkreis eingegeben.
Auf der Seite der Pflegenden erfordert der Einsatz sonstiger Notrufsysteme die Gewährleistung eines sicheren und ständigen Notrufempfangs.
Die Inanspruchnahme eines Hausnotrufgerätes setzt voraus, dass die/der Versicherte pflegebedürftig ist. Welche Pflegestufe besteht, ist dabei nicht entscheidend. Das Hausnotrufgerät ist bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Eine bestimmte Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Hierfür können die von einigen Leistungserbringern herausgegebenen Antragsformulare verwendet werden. Die zuständige Pflegekasse prüft die sachlichen Voraussetzungen sowie die Notwendigkeit der Versorgung.
Hausnotrufgeräte kommen bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen in Frage, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustands jederzeit der Eintritt einer Notsituation erwartet werden kann.
Sonstige Notrufsysteme kommen bei Pflegebedürftigen in Betracht, die allein oder über weite Teile des Tages allein leben und die mit handelsüblichen Telefonen keinen Hilferuf absetzen können oder bei Pflegebedürftigen, die hochgradig immobil sind, wenn außerhalb der geplanten Pflegeeinsätze Hilfe durch Fremdpersonen abgerufen werden muss.
Dies ist der Fall bei:
wenn dadurch ein mehrfach Behinderter in seinem Wohnumfeld verbleiben kann oder wenn Lagewechsel bzw. beschwerdelindernde Maßnahmen durch Pflegende erforderlich werden.
Welche Leistungserbringer zu unmittelbaren Lasten der Pflegekasse abrechnen dürfen, kann einem Verzeichnis entnommen werden, welches den Pflegekassen vorliegt.