Pflegegrade

Pflegeversicherung – Pflegegrade und Leistungskomplexe

Leistungskomplexe sind die Grundlage ambulanter professioneller Pflege.

Durch das Pflegestärkungsgesetz 2 wurden bestehende Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Detaillierte Angaben dazu finden Sie unter Dokumente und Formulare. Die im Folgenden angegebenen Leistungen und Vergütungen sind allgemein gültig und entsprechen der aktuellen Pflegeversicherung in Deutschland. Bei der Wahl häuslicher professioneller Pflegehilfe besteht ein Anspruch auf Sachleistungen bis zu:

  • Pflegegrad 2: bis zu 316,- Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 545,- Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 728,- Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 901,- Euro/Monat

Die ambulanten Pflegeeinrichtungen rechnen die Einsätze der professionellen Pflegekräfte bis zu diesen Höchstgrenzen direkt mit der Abrechnungsstelle der Pflegekasse ab. Bei Überschreiten der Höchstbeträge kann es zu Zuzahlungen durch die/den Pflegebedürftigen kommen, wobei auch hier die vertraglich vereinbarten Preise einzuhalten sind.

Der Pflegedienst ist verpflichtet, Sie hierüber im Voraus aufzuklären und sich mit Ihnen abzustimmen, denn: Sie bestimmen den Umfang Ihres Leistungspakets selbst.

Leistungserbringung und Vergütung im Rahmen der Pflegeversicherung basieren i.d.R. auf Leistungskomplexen mit vertraglich vereinbarten Preisen. In unserer Rubrik Hilfen finden Sie entsprechende Dokumente und Formulare.

Aus pflegefachlicher Sicht zusammenhängende Leistungsabläufe sollen nicht vergütungsbedingt auseinandergerissen werden. Deshalb haben die Spitzenverbände der Pflegekassen Leistungskomplexe gebildet.

Die Gestaltung dieser Leistungskomplexe beruht maßgeblich auf medizinischen und pflegefachlichen Erfahrungen und Erkenntnissen. Bei der Zusammenfassung einzelner Verrichtungen zu Leistungskomplexen wurden die von Pflegebedürftigen üblicherweise im Rahmen von Pflegeeinsätzen abgerufenen „Leistungspakete“ zu Grunde gelegt. Dabei sind die Leistungskomplexe so geschnitten, dass eine möglichst flexible, auf die Bedürfnisse abgestimmte Zusammenstellung der Leistungen, die durch professionelle Hilfe erbracht werden sollen, vorgenommen werden kann.

Ein bundeseinheitliches System ließ sich aber nicht durchsetzen, auch die Vergütungen differieren. Über die Kosten, die Sie für das von Ihnen gewünschte Leistungspaket zu bezahlen haben, lassen Sie sich zweckmäßigerweise von unserer Pflegeeinrichtung einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen.

Sie beauftragen die Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl mit der Leistungserbringung.

Informationen über die in Ihrer Region zugelassenen Anbieter erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Auch bei Vergütungsfragen ist Ihnen diese gern behilflich.